Pfarrbüro Suhl | Windmühlenweg 2 | 98527 Suhl 03681 72 14 52 Do: 9:45 - 13:00

GOTTESDIENSTORDNUNG vom 8. bis 16. Februar 2025

Samstag

8.2.

17:30

Hl. Messe

Oberhof

 

10:30

Trauerfeier für + Wolfgang Wilhelm,
Friedhof Zella-Mehlis

Sonntag

9.2.

8:45

Wortgottesfeier

Schleusingen

 

5. So. im Jahreskreis (C)

8:45

Hl. Messe

Zella-Mehlis

 

 

10:30

Hl. Messe

Suhl

 

 

 

 

Montag

10.2.

 

 

 

 

 

Dienstag

11.2.

17:30

Hl. Messe

Schleusingen

Gedenktag Unserer Lieben Frau von Lourdes

 

 

 

 

Mittwoch

12.2.

 

 

 

 

 

 

 

Donnerstag

13.2.

9:00

Hl. Messe

Suhl

+ Barbara Nutsch

 

 

 

 

Freitag

14.2.

9:00

Hl. Messe

Zella-Mehlis

Hl. Cyrill und Methodius

 

 

Samstag

15.2.

17:30

Hl. Messe

Oberhof

 

 

 

Sonntag

16.2.

8:45

Hl. Messe

Schleusingen

 

6. So. im Jahreskreis (C)

10:30

Hl. Messe

Suhl

 

 

17:00

Abschlussgottesdienst der ökumenischen Bibelwoche in der katholischen Kirche in Zella-Mehlis

 

Informationen

Die Kollekten an diesem Wochenende sind für unsere Gemeinde bestimmt.

Am Wochenende 8. und 9. Februar wird nach den Gottesdiensten der Blasiussegen gespendet.

Am Montag, 10. Februar, trifft sich um 15:00 Uhr die Kolpingfamilie im Gemeindehaus.

Ebenfalls am Montag, 10. Februar, tagt um 19:00 Uhr der Kirchortrat Suhl.

Die Senioren sind am Mittwoch, dem 12. Februar, um 14:30 Uhr zum Faschingsnachmittag ins Gemeindehaus eingeladen.

Hinweis zu den Gremienwahlen am 8. und 9. März 2025

Für die Wahlen zum Kirchenvorstand und zu den Kirchorträten hängen die vorläufigen Kandidatenlisten seit dem 26. Januar 2025 aus. Entsprechend § 6 Absatz 5 der Wahlordnung (siehe www.bistum-erfurt.de) können nun bis zum 16. Februar 2025 noch Ergänzungsvorschläge bei den jeweiligen Wahlvorständen eingereicht werden. Die Postanschrift für alle Wahlvorstände ist die Adresse des Pfarramtes in Meiningen, Mauergasse 22a, 98617 Meiningen. Entscheidend für die Fristwahrung 16. Februar 2025 ist der Eingang beim Wahlvorstand. Für die Aufnahme eines Ergänzungsvorschlages in die Kandidatenliste sind neben dem Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen und der Erklärung zur Kandidatur für kirchliche Wahlgremien gemäß § 6 Abs. 5 der Wahlordnung mindestens 20 Unterschriften wahlberechtigter Gemeindemitglieder erforderlich. Die schriftliche Zustimmung der in den Ergänzungsvorschlägen genannten Kandidaten ist ebenfalls beizufügen.

               

Adresse

Büro für die Region Schleusingen-Suhl-Oberhof-Zella-Mehlis

Windmühlenweg 2
98527 Suhl
 info(at)katholisch-in-suhl.de
Do: 9:45 Uhr - 13.00 Uhr auch telefonisch 03681-721452

 

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